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  UL-Segelflugzeugschlepp

Die UL-Schleppberechtigung ist eine Zusatzberechtigung zum UL-Luftfahrerschein und wird vom Beauftragten (DULV/DAeC) ohne zusätzliche Prüfung erteilt. Sie berechtigt zum Schleppen von ein- und zweisitzigen Hängegleitern. 

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von Hängegleitern und Gleitsegeln mit Ultraleichtflugzeugen (UL-Schleppberechtigung) sind 

a) eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Ultraleichtflugzeugführer von mindestens 30 Flugstunden nach Erwerb der Erlaubnis und 5 Flugstunden auf dem Muster, auf dem er schleppen möchte, 

b) eine theoretische und praktische Unterweisung durch einen Fluglehrer mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung und 

c) die Durchführung von mindestens 5 Ausbildungsschleppflügen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung.

 

Praxis:

Theoretische und praktische Unterweisung durch Fluglehrer.

Durchführung von 5 Ausbildungsschleppflügen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers.

450,00 euro

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