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UL-Segelflugzeugschlepp
Die UL-Schleppberechtigung ist eine Zusatzberechtigung zum UL-Luftfahrerschein und wird vom Beauftragten (DULV/DAeC) ohne zusätzliche Prüfung erteilt. Sie berechtigt zum Schleppen von ein- und zweisitzigen Hängegleitern.
Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von Hängegleitern und Gleitsegeln mit Ultraleichtflugzeugen (UL-Schleppberechtigung) sind
a) eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Ultraleichtflugzeugführer von mindestens 30 Flugstunden nach Erwerb der Erlaubnis und 5 Flugstunden auf dem Muster, auf dem er schleppen möchte,
b) eine theoretische und praktische Unterweisung durch einen Fluglehrer mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung und
c) die Durchführung von mindestens 5 Ausbildungsschleppflügen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung.
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