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   UL-Lizenz verlängern

LuftPersV § 45

Gültigkeit der Lizenz

 

(1) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 (Luftsportgeräte) wird unbefristet erteilt. Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 (aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge) und 5 (schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge) wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt. Eine Lizenz für Ultraleichtflugzeugführer ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach § 24d der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

(4) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, für Hängegleiter und Gleitsegel und andere vergleichbare Luftsportgeräte sowie für Sprungfallschirme eine ausreichende fliegerische Übung aufweist. Die Einzelheiten werden vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt.

 (5) Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 kann um die Gültigkeitsdauer nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.“

 

Voraussetzung

erforderliche Nachweise

Außer der zu verlängernden UL-Lizenz besteht keine weitere gültige Fluglizenz.

Verlängerung
innerhalb der letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:

  • 12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate
  • 12 Starts und Landungen
  • ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer
  • neues Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis*
  • Antrag auf Verlängerung an den zuständigen Verband
Übungsflug mit Fluglehrer 55,00 euro   Anmelden OrdNo.
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter WildThing ** 150,00 euro   Anmelden OrdNo.
322_12
Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter Tecnam P92 ** 180,00 euro   Anmelden OrdNo.
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter Ikarus C42 ** 180,00 euro

 

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Außer der zu verlängernden UL-Lizenz besteht eine gültige PPL-A Fluglizenz.

Verlängerung
innerhalb der letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:

  • 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate ersetzbar durch PPL/A-Zeiten
  • ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer
  • neues Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis*
  • Antrag auf Verlängerung an den zuständigen Verband
Übungsflug mit Fluglehrer 70,00 euro   Anmelden OrdNo.
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter WildThing ** 150,00 euro   Anmelden OrdNo.
322_22
Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter Tecnam P92 ** 180,00 euro   Anmelden OrdNo.
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter Ikarus C42 ** 180,00 euro

 

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**) Benzin und Landegebühren unterliegen aktueller Anpassung und werden extra berechnet.
*) Tauglichkeitszeugnisse Klasse 2
Gültigkeit
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 60 Monate
bis zum vollendeten 60. Lebensjahr 24 Monate
danach 12 Monate