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UL-Lizenz verlängern
LuftPersV § 45
Gültigkeit der Lizenz
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(1) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6
(Luftsportgeräte)
wird unbefristet erteilt. Die Lizenz nach § 42 Abs. 4
(aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge)
und 5
(schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge)
wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der
Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt. Eine Lizenz für
Ultraleichtflugzeugführer ist nur gültig in Verbindung mit einem
gültigen Tauglichkeitszeugnis nach § 24d der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
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(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen
Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber
einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten
Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen
Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24
Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens
sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12
Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens
einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf
aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
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(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine
Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf
einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem
Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit
Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch
zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu
bestätigen.
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(4) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen
Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber
einer Lizenz für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, für
Hängegleiter und Gleitsegel und andere vergleichbare
Luftsportgeräte sowie für Sprungfallschirme eine ausreichende
fliegerische Übung aufweist. Die Einzelheiten werden vom
Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt.
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(5) Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 kann um die Gültigkeitsdauer
nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber
die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und
ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.“
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Voraussetzung
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erforderliche Nachweise
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Außer der zu verlängernden UL-Lizenz besteht keine weitere gültige
Fluglizenz.
Verlängerung innerhalb der
letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch
nachgewiesen werden:
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- 12 Flugstunden innerhalb der letzten 24 Monate
- 12 Starts und Landungen
- ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer
- neues Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis*
- Antrag auf Verlängerung an den zuständigen Verband
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Übungsflug mit Fluglehrer
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55,00 euro
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Anmelden |
OrdNo.
322_11 |
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter WildThing **
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150,00 euro
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Anmelden |
OrdNo.
322_12 |
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter Tecnam P92 **
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180,00 euro
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Anmelden |
OrdNo.
322_13 |
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl. Charter Ikarus C42 **
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180,00 euro
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OrdNo.
322_14 |
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Außer der zu verlängernden UL-Lizenz besteht eine gültige PPL-A
Fluglizenz.
Verlängerung innerhalb der
letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch
nachgewiesen werden: |
- 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24
Monate ersetzbar durch PPL/A-Zeiten
- ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer
- neues Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis*
- Antrag auf Verlängerung an den zuständigen Verband
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Übungsflug mit Fluglehrer
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70,00 euro
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OrdNo.
322_21 |
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl.
Charter WildThing **
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150,00 euro
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OrdNo.
322_22 |
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl.
Charter Tecnam P92 **
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180,00 euro
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OrdNo.
322_23 |
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Übungsflug mit Fluglehrer inkl.
Charter Ikarus C42 **
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180,00 euro
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OrdNo.
322_24 |
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**) Benzin und Landegebühren unterliegen aktueller
Anpassung und werden extra berechnet.
| Gültigkeit |
| bis zum vollendeten 40. Lebensjahr |
60 Monate |
| bis zum vollendeten 60. Lebensjahr |
24 Monate |
| danach |
12 Monate | |
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