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Passagierflugberechtigung...
für aerodynamisch gesteuerte Ultraleicht-Flugzeuge (LuftPersV
§84 a)
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Zur
Mitnahme von Passagieren in aerodynamisch gesteuerten Ultraleicht-Flugzeugen
bedarf es eines gesonderten Eintrages in die Erlaubnis.
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Fachliche
Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis
von 5 Überlandflügen, davon mind. 2 Überlandflüge über mind. 200
km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle
nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem
letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der
mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen
muss.
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Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit der Lizenzerteilung erteilt.
Der Eintrag in die UL-Lizenz ist auch weiterhin erforderlich!
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1) Prüfung mit eigenem Flugzeug |
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Praxis: |
2
Überlandflüge über 200 km mit eigenen Flugzeug (mit Zwischenlandung)
in Begleitung eines Fluglehrers. |
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OrdNo.
321_11 |
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*) Jede weitere Flugstunde 45,00 €
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2) Prüfung mit Flugzeug der
Flugschule |
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Praxis: |
2
Überlandflüge über 200 km mit Flugzeug der Flugschule (mit
Zwischenlandung) in Begleitung eines Fluglehrers. |
WildThing |
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OrdNo.
321_21 |
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OrdNo.
321_22 |
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Ikarus C42 |
200,00 euro |
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OrdNo.
321_23 |
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*) Benzin und Landegebühren unterliegen aktueller
Anpassung und werden extra berechnet.
*) Jede weitere Flugstunde 100,00 €
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