HOME
 

  Passagierflugberechtigung...

für aerodynamisch gesteuerte Ultraleicht-Flugzeuge (LuftPersV §84 a)

 

Zur Mitnahme von Passagieren in aerodynamisch gesteuerten Ultraleicht-Flugzeugen bedarf es eines gesonderten Eintrages in die Erlaubnis.

Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von 5 Überlandflügen, davon mind. 2 Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.

Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit der Lizenzerteilung erteilt. 
Der Eintrag in die UL-Lizenz ist auch weiterhin erforderlich!

 

1) Prüfung mit eigenem Flugzeug

Praxis:

2 Überlandflüge über 200 km mit eigenen Flugzeug (mit Zwischenlandung) in Begleitung eines Fluglehrers.

80,00€

  Anmelden OrdNo.
321_11
 

*) Jede weitere Flugstunde 45,00 €

 
   

2) Prüfung mit Flugzeug der Flugschule

Praxis:

2 Überlandflüge über 200 km mit Flugzeug der Flugschule (mit Zwischenlandung) in Begleitung eines Fluglehrers.

WildThing

200,00 euro

  Anmelden OrdNo.
321_21

Tecnam P92

200,00 euro

  Anmelden OrdNo.
321_22

Ikarus C42

200,00 euro   Anmelden OrdNo.
321_23
 

*) Benzin und Landegebühren unterliegen aktueller Anpassung und werden extra berechnet.
*) Jede weitere Flugstunde 100,00 €