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   Ihre Fliegertauglichkeit muss attestiert werden.

 
  • Die Sportpilotenlizenz (SP-UL) berechtigt Sie zum Führen von Ultraleichtflugzeugen. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 17 Jahren und ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse III.

  • Ist der Bewerber minderjährig, so ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen.

  • Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis wird von einem dafür zugelassenen "Fliegerarzt" ausgestellt. Das Attest eines Sportarztes genügt nicht! Wo Sie sich untersuchen lassen können, teilen wir Ihnen gerne mit. Haben Sie die fliegerärztliche Untersuchung bestanden und die notwendigen Unterlagen liegen uns vor, kann Ihre Ausbildung beginnen.