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Ihre Fliegertauglichkeit muss attestiert werden.
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Die Sportpilotenlizenz (SP-UL) berechtigt
Sie zum Führen von
Ultraleichtflugzeugen. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 17
Jahren und ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse III.
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Ist
der Bewerber minderjährig, so ist die Zustimmungserklärung des
gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
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Das
fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis wird von einem dafür
zugelassenen "Fliegerarzt" ausgestellt. Das Attest
eines Sportarztes genügt nicht! Wo Sie sich untersuchen lassen
können, teilen wir Ihnen gerne mit. Haben Sie die
fliegerärztliche Untersuchung bestanden und die notwendigen Unterlagen liegen uns vor, kann Ihre Ausbildung
beginnen.
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