Dem
Ausbildungsbetrieb müssen vor Beginn der Ausbildung folgenden
Unterlagen vorliegen:
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den Antrag auf Ausstellung des Luftfahrerscheins (Vordruck)
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der
Personalausweis oder Pass des Bewerbers zur Feststellung der
Identität und zur Erhebung der Daten nach §65 Abs. 3 Nr.1
und 2 des Luftfahrtgesetzes,
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Tauglichkeitszeugnis
einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
(Tauglichkeitsgrad III) gemäß § 24 Abs. 3 LuftVZO. Ebenso
benötigen Sie einen Sehtest.
-
Eine
Erklärung über schwebende Strafverfahren (gemäß § 24
Abs. 3 LuftVZO)
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ein
Führunszeugnis nach §30 des Bundeszentralregistergesetzes
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oder
das ein
Führunszeugnis bei der zuständigen Stelle beantragt worden
ist (z.B. beim Einwohnermeldeamt)
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Nachweis
über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Kopie des Führerscheins,
sofern dieser nach 1965 ausgestellt wurde
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bei einem
minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des
gesetzlichen Vertreters
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zwei Paßbilder (35 x 45
mm)