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  Vor Beginn der Ausbildung benötigte Unterlagen

 

Dem Ausbildungsbetrieb müssen vor Beginn der Ausbildung folgenden Unterlagen vorliegen:

  • den Antrag auf Ausstellung des Luftfahrerscheins (Vordruck)

  • der Personalausweis oder Pass des Bewerbers zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach §65 Abs. 3 Nr.1 und 2 des Luftfahrtgesetzes,

  • Tauglichkeitszeugnis einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle (Tauglichkeitsgrad III) gemäß § 24 Abs. 3 LuftVZO. Ebenso benötigen Sie einen Sehtest.

  • Eine Erklärung über schwebende Strafverfahren (gemäß § 24 Abs. 3 LuftVZO)

  • ein Führunszeugnis nach §30 des Bundeszentralregistergesetzes -

  • oder das ein Führunszeugnis bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist (z.B. beim Einwohnermeldeamt)

  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Kopie des Führerscheins, sofern dieser nach 1965 ausgestellt wurde

  • bei einem minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

  • zwei Paßbilder (35 x 45 mm)