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Die Luftsportgeräteführerlizenz für Ul's
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Das Fliegen mit einem UL-Flugzeug erfordert einen
Befähigungsnachweiß, die Lizenz oder Luftsportgeräteführerschein.
Diese Lizenz können Sie in unserer Flugschule erlangen.
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Wenn Sie im Besitz des Luftsportgeräteführerscheines sind,
dürfen Sie je nach Ausbildungsrichtung Gewichtskraft oder
Dreiachs Ultraleichtflugzeuge führen, allerdings zunächst nur ohne Passagier.
(Ein zweiter Lizenzinhaber gilt dabei nicht als Passagier).
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Wenn Sie nach Erteilung der Lizenz fünf Überlandflüge, davon
mindestens zwei über eine Entfernung von mehr als 200 Km in
Begleitung eines Fluglehrers in Ihr Flugbuch eintragen können,
entfällt auch diese Einschränkung. Der Fluglehrer nimmt dabei
die Prüfung ab.
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