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Die Beförderung und Teilnahme an Rundflügen erfolgt auf
eigene Gefahr des Flugpassagiers. Eine Haftung für Gepäck
(Kleidung), Ferngläser, Foto- und Filmgeräte wird nicht
übernommen. Der Passagier ist selbst für die sichere Verwahrung
seiner Gepäckgegenstände während des gesamten Fluges
verantwortlich.
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Der Pilot erteilt vor und während der Beförderung des
Passagiers Anweisungen für das richtige Verhalten. Diesen
Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie dienen der
Sicherheit des Flugpassagiers.
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Bei Nichtbeachtung der Hinweise für Flugpassagiere kann die
Beförderung des Passagiers verweigert werden. Die Beförderung kann
ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuß
vorliegt.
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Der Passagier darf nicht ohne klare Anweisung des Piloten
vor, während und nach dem Flug im Fluggerät ein- oder aussteigen
oder sich in der Nähe von Gefahrenzonen wie zum Beispiel Motor,
Propeller, Start- und Rollbahn aufhalten.
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Passagiere sind gegen Unfall und Todesfolge mindestens im
Rahmen der internationalen, gesetzlichen Bestimmungen versichert.
Wir empfehlen aber im Einzelfall den Abschluss einer
Unfallversicherung. Schadensfälle und Verletzungen sind dem
Piloten unverzüglich mitteilen.
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Passagiere mit Herz-, oder Kreislaufschwächen oder Personen
bei denen durch die Teilnahme an einem Rundflug ein
Gesundheitsrisiko besteht müssen vor der Beförderung Ihren Arzt
befragen.
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Bei Kindern unter 16 Jahren wird die schriftliche
Zustimmung oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen
benötigt.
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Personen mit einem Gewicht von mehr als 120 Kilogramm
können wegen des maximalen zulässigen Gesamtgewichts von 450 Kg
nicht befördert werden. Pro Flugzeug kann nur ein Passagier
befördert werden.
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Der Pilot kann bei falschen Angaben zur Gesundheit oder
Alter, Trunkenheit, falscher Kleidung (unpassendes Schuhwerk) und
ähnlichen wichtigen Gründen dem Fluggast die Beförderung
verweigern.
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Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingten Flugabsagen am
Startplatz sind ausgeschlossen. Der Pilot ist bemüht, Ihnen
rechtzeitig Informationen über die Durchführung des Rundfluges zu
geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Piloten
liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, gilt der Rundflug als
vertragsmäßig durchgeführt.