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  Beförderungsbestimmungen

  • Die Beförderung und Teilnahme an Rundflügen erfolgt auf eigene Gefahr des Flugpassagiers. Eine Haftung für Gepäck (Kleidung), Ferngläser, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Der Passagier ist selbst für die sichere Verwahrung seiner Gepäckgegenstände während des gesamten Fluges verantwortlich. 

  • Der Pilot erteilt vor und während der Beförderung des Passagiers Anweisungen für das richtige Verhalten. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit des Flugpassagiers. 

  • Bei Nichtbeachtung der Hinweise für Flugpassagiere kann die Beförderung des Passagiers verweigert werden. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuß vorliegt. 

  • Der Passagier darf nicht ohne klare Anweisung des Piloten vor, während und nach dem Flug im Fluggerät ein- oder aussteigen oder sich in der Nähe von Gefahrenzonen wie zum Beispiel Motor, Propeller, Start- und Rollbahn aufhalten. 

  • Passagiere sind gegen Unfall und Todesfolge mindestens im Rahmen der internationalen, gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir empfehlen aber im Einzelfall den Abschluss einer Unfallversicherung. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten unverzüglich mitteilen. 

  • Passagiere mit Herz-, oder Kreislaufschwächen oder Personen bei denen durch die Teilnahme an einem Rundflug ein Gesundheitsrisiko besteht müssen vor der Beförderung Ihren Arzt befragen. 

  • Bei Kindern unter 16 Jahren wird die schriftliche Zustimmung oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen benötigt. 

  • Personen mit einem Gewicht von mehr als 120 Kilogramm können wegen des maximalen zulässigen Gesamtgewichts von 450 Kg nicht befördert werden. Pro Flugzeug kann nur ein Passagier befördert werden. 

  • Der Pilot kann bei falschen Angaben zur Gesundheit oder Alter, Trunkenheit, falscher Kleidung (unpassendes Schuhwerk) und ähnlichen wichtigen Gründen dem Fluggast die Beförderung verweigern. 

  • Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingten Flugabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Der Pilot ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung des Rundfluges zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Piloten liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, gilt der Rundflug als vertragsmäßig durchgeführt.