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Unsere Luftsportgeräte sind für den doppelsitzigen Betrieb
zugelassen; neben dem Piloten kann also noch ein Fluggast das
Erlebnis eines Rundfluges genießen.
Wir fliegen mit unseren ultraleichten Luftsportgeräten nach
Sichtflugbedingungen. Grundsätzlich sind Flüge möglich, wenn es
nicht regnet und der Wind nicht zu stark oder böig ist. Der
Flugbetrieb ist ab einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis
eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang (nach amtlicher
Festlegung) möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die
endgültige Entscheidung über die Flugdurchführung der Pilot
trifft.
Wir besprechen vorab gerne mit Ihnen, mit welcher Flugzeit Sie
zu bestimmten Zielen rechnen müssen (oder aber wie weit oder in
welchem Umkreis Sie mit einem fest vereinbarten Entgelt geflogen
werden können). |